Ab 2027 geht die Planungshoheit für Windkraft von den Kommunen zu den Bezirksregierungen über. Diese werden dann, bei nicht oder wenig vorhandenen Konzentrationszonen, Vorranggebiete für die Windkraft ausweisen, bis die Flächenziele erreicht sind.
Windenergie
Bundespartei
Grüne im NRW Landtag
Schlagwörter
Atomkraft Bebauung Biene Blei Bundestagswahl 2021 Bürgerbeteiligung Bürgerbrief Corona Demokratie Doel Erinnerungskultur Fairtrade Flächenfraß Flächenverbrauch Flüchtlinge Gegen Faschismus Glyphosat Grüner Treff Haushalt Hochwasser Hochwasserschutz Jung kauft alt Klimawandel Kommunalwahl Landrat Milchwerk Mitgliederversammlung Nachhaltigkeit Offener Grüner Treff Opendemokratie Radweg Rassismus Rat Rechtsextremismus Regionalplan Schule Solidarität Steinvorgärten Stolpersteine Tihange Ukraine Umweltschutz Vorstand Wasser Windenergie